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Antrags- und Bewilligungsverfahren

Der Waldklimafonds wurde unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) errichtet. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. ist von BMUV und BMEL mit der Projektträgerschaft zur Umsetzung des Waldklimafonds beauftragt worden. Sie ist zuständig für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung.

Das Antragsverfahren ist in zwei Stufen, die Skizzeneinreichung und – bei positiver Bewertung der Skizze – die Einreichung des Antrages aufgeteilt.

Wie beantragt man Fördermittel?

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, da es keine Ausschlussfrist gibt. Quelle: FNR/Wildermann
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, da es keine Ausschlussfrist gibt. Quelle: FNR/ Siria Wildermann

1. Schritt: Projektskizze

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, es gibt keine Ausschlussfrist. Für das Einreichen der Skizzen steht ein komfortables Online-Werkzeug unter easy-Online zur Verfügung. Die Einreichung von Skizzen ist nur über dieses Portal möglich. Zusätzlich zur Online-Version der Projektskizze muss die über "easy" ausgedruckte und rechtsverbindlich unterschriebene Fassung auf dem Postweg an die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) übermittelt werden.

Des Weiteren werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Zustimmungserklärung zur Weitergabe der eingereichten Unterlagen
  2. Finanzierungsplan auf Ausgabenbasis/auf Kostenbasis
  3. Erklärung über die Einstufung als KMU, falls zutreffend
  4. Formblatt „Nichtwirtschaftliche Tätigkeit“

Bei der Erstellung der Projektskizze können Sie gern den Kontakt zum Projektträger FNR aufnehmen, insbesondere wenn noch keine oder wenig Erfahrung mit öffentlicher Forschungsförderung vorliegen. Hilfreich kann auch der Leitfaden für die Skizzeneinreichung sein.

Die eingereichten Skizzen werden geprüft und bewertet. Anschließend werden sie der Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern der beiden Ministerien (BMUV und BMEL) zur Entscheidung vorgelegt. Der Projektträger ist bestrebt, die Antragsteller zwei Monate nach der Einreichung der Skizzen über die Entscheidung zu informieren.

Alle benötigten Unterlagen und weitere Informationen finden Sie im Service-Bereich.

2. Schritt: Projektantrag

Einreicher von förderwürdig bewerteten Skizzen werden aufgefordert, einen Projektantrag zu stellen. Die Formulare, Richtlinien und Merkblätter sind über das elektronische Antragssystem "easy" zugänglich. Die eingereichten Anträge werden geprüft, ggf. fehlende Unterlagen nachgefordert und Fragen geklärt. Bei positivem Prüfungsergebnis erhält der Antragsteller einen Bescheid und das Projekt kann beginnen.

Alle benötigten Unterlagen und weitere Informationen finden Sie im Service-Bereich.

3. Hinweise zum Projektstart

Nachdem Ihr Antrag erfolgreich begutachtet wurde, erhalten Sie von uns einen Zuwendungsbescheid für Ihr Projekt. Bevor der Zuwendungsbescheid Rechtskraft erlangt, ist es erforderlich, die zusammen mit dem Bescheid übersandte Empfangsbestätigung auszufüllen und unterzeichnet an die FNR zurückzusenden. Sofern Sie ein Verbundvorhaben gemeinsam mit Dritten durchführen, benötigen wir auch die zwischen Ihnen und Ihren Verbundpartnern ausgehandelte Kooperationsvereinbarung.

Für die Bearbeitung Ihres Vorhabens und die Abwicklung der Zahlungen setzten wir die Bundes-Software profi-online ein. Wir bitten Sie, Ihren Zugang dafür zu beantragen. Das entsprechende Formular für die Freischaltung von profi-online stellen wir Ihnen ebenfalls zusammen mit dem Zuwendungsbescheid zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Projektstart und zur Projektlaufzeit finden Sie in unserer Online-Schulung zur Mittelbewirtschaftung bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA) und bei Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK).