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Förderrichtlinie

Mit den Maßnahmen der Förderrichtlinie soll das CO2-Minderungs-, Energie- und Substitutionspotenzial von Wald und Holz erschlossen und optimiert sowie die Anpassung der deutschen Wälder an den Klimawandel unterstützt werden.

Die fünf Förderschwerpunkte verfolgen nachstehende Ziele:

  1. Erhöhung der Anpassungsfähigkeit von Wäldern an den Klimawandel unter Erhalt insbesondere ihrer Funktionen für die biologische Vielfalt und als CO2-Senke sowie zur Sicherung des CO2-Minderungspotentials von Wäldern und Holzprodukten.
  2. Sicherung und Erhöhung der CO2-Speicher- und Senkenfunktion der Wälder sowie die Vermeidung von Treibhausgasemissionen.
  3. Erhöhung des Holzproduktspeichers und die Vergrößerung des Anteils von Holzprodukten mit lang andauernder Kohlenstoffspeicherung. Ferner wird die Reduktion der Treibhausgasemissionen durch die Erhöhung der stofflichen und energetischen Substitution, durch Einsparung von energieaufwendigen Prozessen sowie durch möglichst weitgehende Schließung von Stoffkreisläufen unterstützt.
  4. Maßnahmen zur Forschung, Kontrolle und Beobachtung der Wirkungen des Klimawandels auf die Wälder und Waldökosysteme (Monitoring) sowie zur konkreten Steigerung des CO2-Minderungspotenzials von Holz und zur Anpassung der Wälder und der Forstbetriebe an den Klimawandel sollen Wissenslücken schließen und die Grundlage für Innovationen legen.
  5. Die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen dienen dem gezielten Wissens- und Methodentransfer an Waldbesitzer, forstliche Unternehmer, andere Akteure, Entscheidungsträger und Multiplikatoren sowie der Information der Endverbraucher. Sie sind Voraussetzung, um aktuelle Erkenntnisse, Handlungsoptionen und -empfehlungen möglichst praxisorientiert und verständlich an die entsprechenden Zielgruppen heranzutragen und zur notwendigen Bewusstseinsbildung und breiten Umsetzung erforderlicher Maßnahmen beizutragen. Die Wirkung dieser Maßnahmen wird in der Summe einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz durch Wald und Holz liefern.

Der Erfolg der Maßnahmen ist daran zu messen, welchen konkreten Beitrag sie, nach Möglichkeit quantitativ untersetzt, zu den genannten Zielen leisten.

Die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2022 aus. Sie kann weiterhin im Download-Bereich heruntergeladen werden. Die Veröffentlichung der neugestalteten Förderrichtlinie ist für 2023 vorgesehen. 

Besonders alte Bäume und Totholz speichern viel CO₂
Quelle: FNR/ S.Wildermann