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Ziele

Ziele der Bundesregierung

Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2030 die klimaschädlichen Treibhausgase um 65 % und bis 2040 um 88 % unter das Niveau von 1990 zu senken. Bis 2045 soll in Deutschland die Treibhausgasneutralität erreicht werden. 

Wald und Holz spielen durch die Bindung von CO2 und Speicherung von Kohlenstoff bei der Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung eine wichtige Rolle. Kohlenstoffspeicherung in den Wäldern und die Speicherung von Kohlenstoff in langlebigen Holzprodukten entlasten zwischen 2010 und 2019 jährlich die Atmosphäre um ca. 62 Millionen Tonnen CO2 allein in Deutschland (Umweltbundesamt: Trendtabelle Treibhausgase 1990-2019). Der Ersatz fossiler Rohstoffe durch die energetische und stoffliche Verwendung von Holz trägt ebenfalls zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei.

Der Beitrag von Wald und Holz zum Klimaschutz soll unter Beachtung aller Waldfunktionen einschließlich des Erhalts der biologischen Vielfalt im Rahmen einer nachhaltigen, ordnungsgemäßen Forstwirtschaft weiter ausgebaut werden.

Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Auf Grund der flächenmäßigen Ausdehnung – über ein Drittel der Landfläche Deutschlands sind Wälder (rd. 11 Mio. Hektar) – ihrer hohen Sensibilität gegenüber Klimaänderungen sowie ihrer langen Lebenszyklen sind rasche und nachhaltige Anpassungsmaßnahmen schon heute dringend geboten. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass Klimaveränderungen Folgen globaler Prozesse sind und nicht allein auf regionaler Ebene nachhaltig beeinflusst werden können.

Mit dem Beschluss zur Einrichtung des Waldklimafonds unterstreichte die Bundesregierung die Bedeutung unserer Waldökosysteme sowie die positiven Effekte einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Holzverwendung für den Schutz des Klimas.

Mit dem Waldklimafonds sollten Maßnahmen von besonderem Bundesinteresse umgesetzt werden, die der Anpassung der Wälder an den Klimawandel dienen und den unverzichtbaren Beitrag naturnaher, struktur- und artenreicher Wälder zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auf Dauer erhalten. Die positiven Effekte für die Erschließung des CO2-Minderungs- und Energiepotenzials von Wald und Holz sollen verstärkt werden.

Die Erreichung dieser Ziele setzt aufgrund der Komplexität und Wirkungszusammenhänge des Klimawandels möglichst effektive und koordinierte Maßnahmen auf nationaler Ebene voraus.

Durch den Waldklimafonds wurde eine zielgerichtete, breite Umsetzung von Fördermaßnahmen gewährleistet. Er leistete damit einen wichtigen Beitrag, die Verpflichtungen der Bundesrepublik zu den nationalen, europäischen und internationalen Zielen der Klimapolitik in den gegebenen engen Zeitfenstern zu erreichen.

Quelle: AdobeStock

Klima- und Transformationsfonds

Zur Erreichung dieser Ziele wurden mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (KTFG) vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1807), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2022 (BGBl. I S. 1140) geändert worden ist, die Voraussetzungen geschaffen, über geeignete Programme relevante Maßnahmen u. a. die  Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz zu fördern.

Waldklimafonds

Der Waldklimafonds und seine Förderrichtlinie zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel waren fester Bestandteil des Klima- und Transformationsfonds und dienten dessen Zweck und Zielbestimmung.

Im Zuge der Bereinigungssitzung vom 18.1.24 zum Bundeshaushalt 2024 und unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.23 zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 wurde der Waldklimafonds (WKF) im Rahmen des überarbeiteten Wirtschaftsplans für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) auslaufend gestellt.

Quelle: Pixabay/ejaugsburg