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Waldklimafonds in Kürze

Förderkriterien
Förderart:Zuschuss
Förderbereich:Forschung & Innovation (themenspezifisch); Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung; Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:Bund
Förderberechtigte:Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner:

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)

Ziel und Gegenstand

Die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft und für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz förderte aus Mitteln des Waldklimafonds Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel.

Ziel war es, den nationalen Klimaschutz und die Energieeffizienz zu stärken.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt waren natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, nach dem Bundeswaldgesetz anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Personenvereinigungen mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Voraussetzungen

Das Projekt musste einem der Förderschwerpunkte zuzuordnen sein und i.d.R. in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Die mit dem Projekt verbundenen Effekte zur CO2-Minderung und/oder Anpassung der Wälder an den Klimawandel waren darzustellen. Maßnahmen im Bereich des Kleinprivatwaldes waren möglichst gemeinschaftlich über geeignete Träger abzuwickeln. Bei großräumigen, besitzartenübergreifenden Vorhaben waren die Aktivitäten verschiedener Akteure möglichst zu vernetzen und es waren langfristig tragfähige Perspektiven zu eröffnen.

Von der Förderung ausgeschlossen waren

  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
  • Projekte, die der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Antragstellers oder des betroffenen Bundeslandes dienen,
  • Projekte, deren Zweck über den Förderzeitraum hinaus ohne weitere Förderung nicht erhalten werden kann,
  • Projekte, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” gefördert werden bzw. gefördert werden können,
  • i.d.R. investive Maßnahmen in das Eigentum des Bundes, der Länder oder in das Eigentum von juristischen Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25% im Eigentum des Bundes oder der Länder befindet,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung erfolgte in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung richtete sich nach der Art der Maßnahme und dem Antragsteller und konnte bis zu 90%, in begründeten Ausnahmefällen auch bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Bei gemeinschaftlichen Projekten wurde die Zuwendungshöhe entsprechend den Anteilen der jeweiligen Besitzart (Privat-, Kommunal-, Staatswald) festgelegt. Zudem wurden das wirtschaftliche Eigeninteresse der Zuwendungsempfänger an der Maßnahme sowie der gesellschaftliche Mehrwert der Maßnahme berücksichtigt.
Eine Kumulierung mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme war ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren war zweistufig. In der ersten Stufe wurden Projektskizzen bei der

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Waldklimafonds
Hofplatz 1
18276 Gülzow-Prüzen
Tel. (0 38 43) 69 30-3 40
Fax (0 38 43) 69 30-1 02
E-Mail: wkf(bei)fnr.de
Internet: http://www.waldklimafonds.de

eingereicht.

Zur Erstellung der Projektskizze und förmlicher Förderanträge war das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.

Quelle

Richtlinien der Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 20. März 2017, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 24. März 2017, B5 ;Informationen des Projektträgers, Stand Oktober 2019.

Geltungsdauer

Die Richtlinie galt bis zum 31. Dezember 2022. 

 

Fachlicher Ansprechpartner für den Waldklimafonds:

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
David Grohrock
Tel.: +49 3843 6930-114
E-Mail: d.grohrock(bei)fnr.de

Pressekontakt:

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Martina Plothe
Tel.: +49 3843 6930-311
E-Mail: m.plothe(bei)fnr.de 

Quelle: spuno/adobe.stock.com